Mit dem AbgÄG 20141 wurde in § 9 Abs 5 EStG eine laufzeitabhängige Abzinsung von Rückstellungen mit einem Fixzinssatz von 3,5 % eingeführt.2 Die Berücksichtigung der Laufzeit bei der Abzinsung ist der bisherigen pauschalen Abzinsung systematisch vorzuziehen, wirft aber neue Fragen auf. Nicht zuletzt deshalb lag einer der Schwerpunkte3 des kürzlich veröffentlichten Wartungserlasses der Einkommensteuerrichtlinien 20154 auch auf der Berücksichtigung dieser gesetzlichen Änderung.