Der vorliegende Beitrag ist die Fortsetzung der bereits in RWZ 7-8/2014 veröffentlichten Überlegungen, mit denen die Autoren dem Praktiker eine erste Hilfestellung bei der Interpretation ausgewählter Aspekte des neuen Fachgutachtens bieten wollen.
Der vorliegende Beitrag ist die Fortsetzung der bereits in RWZ 7-8/2014 veröffentlichten Überlegungen, mit denen die Autoren dem Praktiker eine erste Hilfestellung bei der Interpretation ausgewählter Aspekte des neuen Fachgutachtens bieten wollen.