Unternehmensbewertungen für steuerliche Zwecke sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Grundsätze der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte vorzunehmen. Es ist daher wichtig den dem Anlass entsprechenden gesetzlichen Wert zu bestimmen und die entsprechenden Wertermittlungsprämissen und den Stichtag zu beachten.1)