Die Richtlinie 2013/50/EU vom 22. 10. 2013 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, ändert sowohl die bestehende Transparenzrichtlinie 2004/109/EG , als auch die Prospekt-Richtlinie 2003/71/EG ab. Die neue Transparenzrichtlinie ist am 6. 11. 2013 im ABl der EU (Nr L 294 S 13) veröffentlicht worden und muss bis Ende November 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Im folgenden Beitrag soll ein kurzer Überblick über ihren Inhalt gegeben werden.1)