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Die neue Transparenz-Richtlinie 2013/50/EU - Erweiterte Transparenzanforderungen für börsenotierte Unternehmen

Revision und KontrolleMag. Elena GuggenbergerRWZ 2014/37RWZ 2014, 151 Heft 5 v. 26.5.2014

Die Richtlinie 2013/50/EU vom 22. 10. 2013 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, ändert sowohl die bestehende Transparenzrichtlinie 2004/109/EG , als auch die Prospekt-Richtlinie 2003/71/EG ab. Die neue Transparenzrichtlinie ist am 6. 11. 2013 im ABl der EU (Nr L 294 S 13) veröffentlicht worden und muss bis Ende November 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Im folgenden Beitrag soll ein kurzer Überblick über ihren Inhalt gegeben werden.1)1)Alle in diesem Beitrag genannten Artikelangaben beziehen sich auf die neue Transparenzrichtlinie 2013/50/EU .

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