In den Ende 2013 von der Finanzmarktaufsicht veröffentlichten Prüfungsschwerpunkten für das Enforcement findet sich ua der Konzernlagebericht wieder. Die Erfahrungen aus dem Enforcement in Deutschland zeigen, dass es im Rahmen der Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (im Folgenden DPR) regelmäßig zu Fehlerfeststellungen im Zusammenhang mit dem (Konzern-)Lagebericht gekommen ist. Aufgrund der vergleichbaren Rechtslage bietet sich eine Untersuchung dieser Fehlerfeststellungen an, um mögliche Problemfelder für die dem Enforcement in Österreich unterliegenden Unternehmen aufzuzeigen.