Das AbgÄG 2014 sieht neben Maßnahmen bei den Verbrauch- und Umweltsteuern eine ganze Reihe von Änderungen im Bereich der Ertragsteuern vor, insb bei der Unternehmensbesteuerung. Diese Änderungen beruhen größtenteils auf dem Regierungsprogramm,1) haben aber bereits während der Gesetzwerdung zu intensiven medialen und politischen Diskussionen geführt, sodass es im Zuge der Begutachtung und auch noch im parlamentarischen Prozess zu Adaptierungen gekommen ist. Dieser Artikel soll einen Überblick über die nun feststehenden wichtigsten Änderungen bei den Ertragsteuern und damit den Grundstein für eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung bieten.