Einem sorgfältigen Geschäftsführer ist zu empfehlen, bei Amtsantritt einen Steuer-Check durchzuführen. Erkennt er dabei oder zu einem späteren Zeitpunkt "Steuersünden" seines Vorgängers, so kann ihn ein höchstpersönliches Haftungsrisiko treffen. Im worst case kann ihm sogar ein Finanzstrafverfahren wegen Beitragstäterschaft drohen. Diese drohenden Risiken kann er beseitigen, wenn er seiner gesetzlich gebotenen Anzeigepflicht nachkommt.