Das 2. AbgÄG 20141) sieht neben einem neuen EU-FinStrZG und Anpassungen in diversen Abgabengesetzen sowie im Bereich des Tabakmonopols auch eine Reihe von ertragsteuerlichen Änderungen und Klarstellungen vor. Die aus Sicht der Unternehmensbesteuerung2) wichtigsten Neuerungen werden in der Folge überblicksartig dargestellt.