Der VwGH hatte sich in zwei jüngst ergangenen Parallelerkenntnissen1) mit einer grundlegenden Frage des IFRS-Konzernrechnungslegungsrechts auseinanderzusetzen. Der eher ungewöhnliche Umstand, dass eine derartige Thematik an den Gerichtshof öffentlichen Rechts herangetragen wurde, beruht darauf, dass das IFRS-Regelwerk bei kapitalmarktorientierten Unternehmen2) maßgeblich auf die Auslegung einzelner Normen des BörseG3) wirkt. Den Schlussfolgerungen des VwGH gebührt aus Sicht des Rechnungslegungsrechts Zustimmung. Sie sind es darüber hinaus wert, ein wenig genauer dargestellt und analysiert zu werden.