Zur Frage, welche Vermögenswerte in der Bilanz erfasst werden sollen, bestehen zwei unterschiedliche Konzepte: Nach dem Kontrollkonzept soll ein Unternehmen alle Vermögenswerte bilanzieren, über die es die Verfügungsgewalt hat; nach dem anderen Konzept werden all jene Vermögenswerte bilanziert, bei denen das Unternehmen die Chancen und Risiken trägt. In den letzten Jahren hat das IASB dem Kontrollkonzept gegenüber dem Konzept der Chancen und Risiken den Vorzug gegeben, dies zeigt sich besonders im IFRS 10 zum Einbezug von Tochterunternehmen im Vergleich zu den Bestimmungen des SIC 12. Auch bei der Ausbuchung von Finanzinstrumenten hat das IASB im Jahr 2009 einen Exposure Draft veröffentlicht, der weitgehend dem Kontrollkonzept folgte. Dieser Vorschlag wurde aber verworfen, sodass die bestehende Regelung bleibt, die Elemente aus beiden Konzepten enthält. Seit dem Jahr 2012 sind zusätzliche Anhangangaben notwendig.