Der IASB schlägt in ED/2012/4 vor, die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte um die Klasse der "Financial assets at fair value through other comprehensive income" zu ergänzen. Neben den großen Ermessensspielräumen - bei Anwendung der auch für diese Klasse finanzieller Vermögenswerte künftig anzuwendenen Wertminderungsvorschriften des ED/2013/3 - zeigt sich jedoch, dass das Geschäftsmodell für diese Klasse nicht hinreichend trennscharf ist.