Der Begutachtungsentwurf zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 (GesRÄG 2013) wurde am 22. 3. 2013 vom Justizministerium vorgelegt und soll mit 1. 7. 2013 in Kraft treten. Kernpunkt des GesRÄG 2013 ist die Reduktion des Mindeststammkapitals auf 10.000 € sowie der Gründungskosten für eine GmbH-Gründung. Damit soll eine deutliche Steigerung der Anzahl der GmbH-Neugründungen erreicht werden.