Nach der Neuregelung im Stabilitätsgesetz 2012 soll es nunmehr im Bereich der indirekten Forschungsförderung durch die Einbindung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zu einer Verbesserung der Erstkontrolle und damit zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit für die Unternehmer kommen. Der wesentlichste neue Bestandteil zur Erlangung einer Forschungsprämie ist ein verpflichtendes Gutachten der FFG über die inhaltlichen Voraussetzungen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des beantragenden Unternehmens.