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Neue Beteiligungsmeldepflichten im Börsegesetz

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. Ursula Rath, LL.M.RWZ 2013/12RWZ 2013, 41 Heft 2 v. 25.2.2013

Mit der Novelle der §§ 91 ff BörseG1)1)BGBl I 2012/83 in Umsetzung der RL 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der RL 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der RL 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. werden die Meldeverpflichtungen für die Änderung bedeutender Beteiligungen durch Erwerber, Veräußerer und den Emittenten wesentlich erweitert. Die neuen Bestimmungen sollen das "unbemerkte Anschleichen" an börsenotierte Unternehmen verhindern, da bisher insb durch Verwendung bestimmter Derivate die börserechtlichen Meldeverpflichtungen umgangen wurden. Die Novelle trat am 15. 8. 2012 in Kraft; die neuen Meldepflichten sind ab 1. 1. 2013 anwendbar.

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