Mit der Novelle der §§ 91 ff BörseG1) werden die Meldeverpflichtungen für die Änderung bedeutender Beteiligungen durch Erwerber, Veräußerer und den Emittenten wesentlich erweitert. Die neuen Bestimmungen sollen das "unbemerkte Anschleichen" an börsenotierte Unternehmen verhindern, da bisher insb durch Verwendung bestimmter Derivate die börserechtlichen Meldeverpflichtungen umgangen wurden. Die Novelle trat am 15. 8. 2012 in Kraft; die neuen Meldepflichten sind ab 1. 1. 2013 anwendbar.