Beim Thema "Wettbewerbsrecht" winken viele Unternehmensverantwortliche und Aufsichtsgremien rasch ab. Dies sei doch allenfalls ein Thema für große Konzerne mit marktbeherrschender Stellung. Dabei ist die Markt- und Technologieführerschaft typisches Kennzeichen erfolgreicher mittelständischer Unternehmen, womit zumindest eine wesentliche Voraussetzung für Wettbewerbsverstöße gegeben ist. Da entsprechendes Vorgehen praktisch keine Spuren im Buchwerk des Unternehmens hinterlässt, ist die Interne Revision gefordert, alternative Prüfungshandlungen vorzunehmen, welche im weiteren Text vorgestellt werden. Die Hinweise helfen auch dem Wirtschaftsprüfer mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht aufzudecken.