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AbgÄG 2012: Neuerungen bei der steuerlichen Bilanzberichtigung

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. Elisabeth TitzRWZ 2013/2RWZ 2013, 6 Heft 1 v. 25.1.2013

Die Behandlung unrichtiger Bilanzansätze der Vergangenheit im Zeitpunkt ihrer Aufdeckung ist unternehmens- wie steuerrechtlich von praktisch großer Bedeutung. Mit dem AbgÄG 20121)1)BGBl I 2012/112. wurde die steuerliche Bilanzberichtigung in § 4 Abs 2 Z 2 EStG neu geregelt. Der Beitrag beleuchtet die Grundsätze, an denen eine steuerliche Bilanzberichtigung künftig auszurichten ist.

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