Die Behandlung unrichtiger Bilanzansätze der Vergangenheit im Zeitpunkt ihrer Aufdeckung ist unternehmens- wie steuerrechtlich von praktisch großer Bedeutung. Mit dem AbgÄG 20121) wurde die steuerliche Bilanzberichtigung in § 4 Abs 2 Z 2 EStG neu geregelt. Der Beitrag beleuchtet die Grundsätze, an denen eine steuerliche Bilanzberichtigung künftig auszurichten ist.