Mit IFRS 3 besteht in der internationalen Rechnungslegung ein eigener Standard für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben. Dessen Anwendungsbereich ist nicht mit dem Erwerb von Tochterunternehmen gleichzusetzen: einerseits ist IFRS 3 auch dann anzuwenden, wenn ein Geschäftsbetrieb nicht in Form eines Tochterunternehmens, sondern durch einen Asset-Deal erworben wird, andererseits ist IFRS 3 bei Erwerben von Tochterunternehmen, die keinen Geschäftsbetrieb enthalten, nicht anzuwenden. Entscheidend für die Anwendung und damit für die Erfassung eines Firmenwerts, den Ansatz latenter Steuern und die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten ist damit das Vorliegen eines Geschäftsbetriebs.