1. Aus dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung folgt, dass Betriebseinnahmen in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
1. Aus dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung folgt, dass Betriebseinnahmen in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.