Mit dem AbgÄG 2012 (BE) soll die Ausschüttungsfiktion des § 9 Abs 6 UmgrStG völlig neu geregelt werden, bestehende Lücken bei der Importverschmelzung sollen geschlossen und diverse umgründungssteuerliche Regelungen an die neue Kapitalbesteuerung angepasst werden. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen.