Das am 31. 3. 2012 im BGBl veröffentlichte 1. Stabilitätsgesetz 20121) ermöglicht es erstmals dem Steuerpflichtigen, einen Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie für eine eigenbetriebliche Forschung zu beantragen. Anlässlich der Antragstellung ist nachzuweisen, dass die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie richtig ermittelt wurde. Dieser Nachweis hat durch eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers zu erfolgen.