Das 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22, sieht ua1) Änderungen im Bereich der steuerlichen Forschungsförderung vor: Die Deckelung der begünstigungsfähigen Aufwendungen bei der Auftragsforschung wird von 100.000 € auf 1.000.000 € verzehnfacht; dafür soll der Vollzug verbessert werden, indem künftig das Know-how der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) genutzt wird. Die Einbindung der FFG ist so ausgestaltet, dass sie Vorteile sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Finanzverwaltung bietet; weiters wird ein zusätzliches Betätigungsfeld für Wirtschaftsprüfer eröffnet. Dieser Beitrag stellt die Änderungen kompakt dar und zeigt die verschiedenen Möglichkeiten, die sich künftig iZm der steuerlichen Forschungsförderung bieten.