Das 1. Stabilitätsgesetz 20121)sieht eine Systemreform der Besteuerung von Grundstücksveräußerungen vor, die auch vor dem betrieblichen Bereich nicht Halt macht: § 4 Abs 1 letzter Satz EStG2) soll entfallen, die Veräußerung betrieblicher Grundstücke mit 25 % besteuert werden. Weiters sollen punktuelle Änderungen im Bereich der Besteuerung besser Verdienender ("Solidarbeitrag"), bei der Gruppenbesteuerung sowie der Forschungsförderung vorgenommen werden. Dieser Beitrag stellt die geplanten Änderungen aus unternehmenssteuerlicher Sicht dar.