Mit dem neuen Beherrschungsmodell des IFRS 10 könnten sich, auch wenn dies in den meisten Fällen nicht erwartet wird, im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen durchaus Änderungen im Konsolidierungskreis ergeben. Die Beurteilung wird in Zukunft wesentlich komplexer und aufwendiger, da mehrere neue, zum Teil ermessensbehaftete, Kriterien und Aspekte untersucht und beurteilt werden müssen.