Die Europäische Kommission verfolgt seit Jahren das Ziel die Qualität von Wirtschaftsprüfungsleistungen zu erhöhen. Vor allem durch die modernisierte Abschlussprüferrichtlinie aus dem Jahr 2006 kam es zu wesentlichen Neuerungen, welche in Österreich durch das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 umgesetzt wurden. Die Auswirkungen dieser Gesetzesnovellierungen wurden nun erstmals empirisch erhoben.