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Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung zu einem Mietvertrag zwischen GmbH & Co KG und deren Gesellschaftern

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2012/3RWZ 2012, 5 Heft 1 v. 25.1.2012

"Absicht" zur Benachteiligung iSd § 28 KO (nun § 28 IO) bedeutet Vorsatz, wobei nicht erforderlich ist, dass der Gemeinschuldner weiß und will, dass durch seine Rechtshandlung Gläubiger benachteiligt werden (dolus specialis); vielmehr genügt dolus eventualis.

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