Die Qualitätskontrollbehörde (QKB) hat in ihrer Entscheidung vom 15. 5. 2012, GZ BMWFJ-91.532/0002-I/1a/2012 ausgesprochen, dass der Übergang einer Bescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Inhalt dieses Beitrages ist es, aus der Sicht der Behörde erster Instanz die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Verwaltungspraxis für künftige Verfahren zu skizzieren, wobei einerseits auf die formellen Erfordernisse der Antragstellung und andererseits auf nach wie vor offene Fragen, Risken sowie Problempunkte eingegangen wird. Der Artikel stellt den aktuellen Meinungsstand des Arbeitsausschusses für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) auf Basis der in den Sitzungen des AeQ über die künftige Vorgangsweise stattgefundenen Diskussionen dar.