Das AFRAC hat im März 2012 eine Stellungnahme zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co KG verabschiedet,1) welche die diesbezügliche Richtlinie des IWP2) mit letztmaligem Geltungsbereich für Geschäftsjahre, die am bzw vor dem 31. 12. 2012 beginnen, ersetzt. Die darin getroffenen Ausführungen beinhalten wesentliche Abweichungen zur IWP/RL 4, deren Relevanz für Personengesellschaften, die nicht unter § 221 Abs 5 UGB fallen, interessiert. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit die Stellungnahme Rückschlüsse auf die Erfassung des Ergebnisses auf Gesellschafterebene zulässt.