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Zur Haftung von Abschlussprüfer und Nachgründungsprüfer

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2012/84RWZ 2012, 292 Heft 10 v. 25.10.2012

§ 275 UGB zum Abschlussprüfer sowie § 275 Abs 1 bis 4 UGB und § 44 AktG zum (Nach-)Gründungsprüfer sind lex specialis zur allgemeinen Verjährungsvorschrift des § 1489 ABGB und gelten nicht nur für Ersatzansprüche der geprüften Gesellschaft, sondern auch für Ansprüche Dritter.

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