Ausschüttungsbegrenzungen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union basieren auf der Kapitalrichtlinie aus dem Jahr 1976. Das in dieser Richtlinie verankerte Prinzip der bilanziellen Kapitalerhaltung verbietet Ausschüttungen an Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die den ausgewiesenen Bilanzgewinn übersteigen. Diese Form des Gläubigerschutzes kann jedoch nur dann zielführend sein, wenn die dahinter stehenden Rechnungslegungsvorschriften ebenfalls auf demselben Grundgedanken beruhen. Dieser Beitrag zeigt Reformbestrebungen im Zusammenhang mit dem Prinzip der bilanziellen Kapitalerhaltung auf und stellt mögliche Alternativen vor. Eine kritische Betrachtung des Autors soll zu weiterführender Diskussion anregen.