Eine der wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung bzw die Prüfung des Jahresabschlusses. Bei dieser Aufgabe hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu unterstützen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, bedarf es einer engen Zusammenarbeit der beiden, wobei der im Aufsichtsrat angesiedelte Prüfungsausschuss eine geeignete Plattform hierfür darstellt. Der vorliegende Beitrag befasst sich daher mit den Grundlagen des Zusammenwirkens von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer im Prüfungsausschuss, wobei den Ausführungen eine im Jahr 2010 veröffentlichte empirische Untersuchung des Verfassers, die auf einer Befragung von 265 Aufsichtsräten österreichischer börsennotierter Unternehmen basiert, zugrunde liegt.1)