Infolge der im Einkommensteuerrecht geltenden Periodenbesteuerung können unterbliebene Absetzungen für Abnutzung (AfA) gemäß § 7 EStG nicht nachgeholt und zu hohe Absetzungen nicht durch Minderung oder Aussetzung der Abschreibung in der Zukunft ausgeglichen werden.
VwGH 15. 12. 2010, 2005/13/0122