vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gibt es im UGB-Bilanzrecht tatsächlich kein "overriding principle"?*)*)Dieser Aufsatz basiert auf einem bislang unveröffentlichten Manuskript aus dem Jahr 2002. Abschnitte 1-7 wurden geringfügig angepasst und aktualisiert, Abschn 8 wurde erweitert, und Abschn 9 wurde neu hinzugefügt.

RechnungswesenProf. DDr. Martin Gelter S.J.D.RWZ 2011/44RWZ 2011, 152 Heft 5 v. 25.5.2011

Seit der EU-Anpassung des Bilanzrechts durch das EUGesRÄG 1996 kann keine Auslegung des österreichischen Bilanzrechts an den Vorgaben des europäischen Gesellschaftsrechts, insb der 4.11Vierte Richtlinie 78/660/EWG aufgrund von Art 54 Abs 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen vom 25. Juli 1978 ("Bilanzrichtlinie"). und 7.22Siebente Richtlinie 83/349/EWG aufgrund von Art 54 Abs 3 Buchstabe g) des Vertrages über den konsolidierten Abschluß vom 13. Juni 1983 ("Konzernabschlußrichtlinie"). Richtlinie vorübergehen. Die sog "Generalnorm" nimmt in den Richtlinien eine prominente Stellung ein: Gem Art 2 Abs 3 hat der "Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, Gleiches gilt gem Art 16 Abs 3 7. RL für den Konzernabschluss. Durch die IAS-Verordnung33Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl L 243/1. erlangte sie noch größere Bedeutung, da in den EU-Rechtsbestand übernommene IFRS dem "true and fair view" entsprechen müssen. Nach wie vor ist die sog "Abweichungsfunktion" der Generalnorm umstritten. Diese besagt, dass dem in §§ 195, 222 Abs 2 und 250 Abs 2 UGB als "möglichst getreues Bild der Vermögens-, [Finanz-] und Ertragslage" übersetzten englischen Begriff auch ein Vorrang gegenüber Einzelbestimmungen des UGB zukommen kann. Die hM steht einem solchen "overriding principle" nach wie skeptisch gegenüber. Seit sich der Verfasser im Jahr 2001 zur Generalnorm geäußert hat,44 Gelter, Neue Rechnungslegungsnormen im Handelsrecht (2001) 50-71. scheint sich die Diskussion wenig bewegt zu haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte