Das Chapter 11 Verfahren nach dem US Bankruptcy Code gilt als Inbegriff eines sanierungsfreundlichen Insolvenzrechts. Tatsächlich liegt der größte Unterschied zum österreichischen Insolvenzrecht nicht in der Sanierungsfreundlichkeit, bei der das österreichische Insolvenzrecht ohne Weiteres mithalten kann, sondern in der unterschiedlichen Beantwortung der Frage, wer am sanierten Unternehmen beteiligt sein soll. Während in den USA Gläubiger den absoluten Vorrang gegenüber den Gesellschaftern haben, ist dies in Österreich leider immer noch anders.