Die - auch unberechtigte - Erklärung der vorzeitigen Auflösung des Anstellungsvertrags eines Vorstandsmitglieds führt zu dessen Beendigung. Das gilt auch unabhängig davon, ob die Abberufung aus der Vorstandsfunktion wirksam bleibt. Wenn die vorzeitige Auflösung unberechtigt erfolgt, stehen dem Vorstandsmitglied Schadenersatzansprüche, nicht aber Entgeltansprüche aus dem (vormaligen) Anstellungsvertrag zu.
OGH 29. 9. 2011, 8 Ob 134/10d