Unter dem Druck der Finanzkrise wurden in den letzten beiden Jahren auf europäischer Ebene zahlreiche neue Regulative im Zusammenhang mit der Vergütung von Leitungsorganen beschlossen. Insbesondere die Richtlinie 2010/76/EU brachte für Kreditinstitute einschneidende Restriktionen im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik, mit dem Ziel, die langfristigen Interessen der Stakeholder zu sichern. Durch eine Novellierung des Bankwesengesetzes sind diese Neuerungen seit dem 1. 1. 2011 auch für österreichische Kreditinstitute in Kraft getreten. Nachfolgender Beitrag gibt einen Überblick über die europäischen Entwicklungen und deren Umsetzung in Österreich.