1. Ein Investmentfondsanteil iSd § 1 InvFG 1993 ist ein Wirtschaftsgut eigener Art, das beim Anteilinhaber eine anteilige Zurechnung der im Fondsvermögen befindlichen Wertpapiere ausschließt.
1. Ein Investmentfondsanteil iSd § 1 InvFG 1993 ist ein Wirtschaftsgut eigener Art, das beim Anteilinhaber eine anteilige Zurechnung der im Fondsvermögen befindlichen Wertpapiere ausschließt.