Die Verschmelzung österreichischer Enkelgesellschaften ohne Anteilsgewähr verstößt ohne entsprechende Begleitmaßnahmen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr auf Ebene der Muttergesellschaft der übertragenden Gesellschaft.
Die Verschmelzung österreichischer Enkelgesellschaften ohne Anteilsgewähr verstößt ohne entsprechende Begleitmaßnahmen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr auf Ebene der Muttergesellschaft der übertragenden Gesellschaft.