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Zur Treuhandschaft am GmbH-Geschäftsanteil

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2010/45RWZ 2010, 178 Heft 6 v. 29.6.2010

Der Treugeber ist hinsichtlich des von einem Treuhänder gehaltenen (Teils eines) Geschäftsanteils nicht Gesellschafter der GmbH, weshalb zB nur der Treuhänder, nicht aber der Treugeber einen Generalversammlungsbeschluss anfechten kann.

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