Nach nur zwei Jahren im Einsatz war es bereits erforderlich, das Fachgutachten KFS/PG 1 "Durchführung von Abschlussprüfungen" anzupassen. Der Grund dafür war aber nicht, dass sich das Fachgutachten in der Praxis nicht bewährt hat, sondern geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Bereich der nationalen und internationalen Berufsgrundsätze.