Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) ist am 1. 11. 2009 in Kraft getreten und setzt den neuen europäischen Rechtsrahmen für Zahlungsdienste1) (Richtlinie 2007/64/EG ) in Österreich um. Es enthält umfangreiche Rechnungslegungsbestimmungen - einschließlich einer Segmentberichterstattung - für Zahlungsinstitute.