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Angaben zu nahe stehenden Parteien in der Finanzberichterstattung - eine Herausforderung für berichtende Unternehmen (Teil 1)

Revision & KontrolleWP/StB Dr. Aslan Milla, StB Mag. Beate ButolloRWZ 2010/9RWZ 2010, 27 Heft 1 v. 26.1.2010

Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (sog "related parties") sind in IAS 241)1)Vgl IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahe stehende Personen und Unternehmen" (Related parties); wurde erstmals 1984 veröffentlicht und danach wiederholt (zuletzt 2009) überarbeitet. In der Folge wird aus Vereinfachungsgründen auf den Begriff Related parties zurückgegriffen, der sowohl nahe stehende Personen als auch Unternehmen umfasst. geregelt und werden in der Praxis gelegentlich als Detail am Rande gesehen. Dabei sollen gerade diese Informationen dem Bilanzleser Einblicke in die Konzerngestaltung geben, um daraus entscheidungsrelevante Erkenntnisse über die Finanz- und Ertragsstärke eines Unternehmens zu gewinnen. Nach dem URÄG 20082)2)Mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) wurde die Abschlussprüferrichtlinie und eine Änderungsrichtlinie zu den Bilanzrichtlinien in nationales Gesetz umgesetzt. sind Angaben über nahe stehende Unternehmen und Personen auch für Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse nach UGB unter gewissen Voraussetzungen relevant.3)3)Vgl Kapitel 3. Internationale Institutionen wie das IASB und IAASB4)4)Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) erlässt international anerkannte Grundsätze der Abschlussprüfung (International Standards on Auditing, ISA). Zu den näheren Regelungen betreffend die Prüfung von nahe stehenden Parteien vgl die Ausführungen in der Fortsetzung des Beitrags (Teil 2) in der nächsten Ausgabe. als auch nationale Gremien wie das AFRAC5)5)Der Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (Austrian Financial reporting and Auditing Committee, AFRAC) erlässt Stellungnahmen und Fachgutachten zu Themen der nationalen und internationalen Rechnungslegung und berät die zuständigen Ministerien bei diesbezüglichen Gesetzesvorgaben. Darüber hinaus vertritt er die österreichischen Positionen in internationalen und den EU-Gremien. beschäftigten sich derzeit erneut mit Angaben über nahe stehende Personen und Unternehmen.

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