Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (sog "related parties") sind in IAS 241) geregelt und werden in der Praxis gelegentlich als Detail am Rande gesehen. Dabei sollen gerade diese Informationen dem Bilanzleser Einblicke in die Konzerngestaltung geben, um daraus entscheidungsrelevante Erkenntnisse über die Finanz- und Ertragsstärke eines Unternehmens zu gewinnen. Nach dem URÄG 20082) sind Angaben über nahe stehende Unternehmen und Personen auch für Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse nach UGB unter gewissen Voraussetzungen relevant.3) Internationale Institutionen wie das IASB und IAASB4) als auch nationale Gremien wie das AFRAC5) beschäftigten sich derzeit erneut mit Angaben über nahe stehende Personen und Unternehmen.