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Vorsorge für Verluste und Vortragsfähigkeit von Verlusten im Ertragsteuerrecht

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2010/5RWZ 2010, 14 Heft 1 v. 26.1.2010

1. a) Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung kann Gegenstand einer Rückstellung für Umweltschäden iSd § 9 Abs 1 Z 3 EStG sein, wenn sich die Verpflichtung unmittelbar aus einem Gesetz oder einer Verordnung ergibt oder durch einen Bescheid konkretisiert ist und wenn die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der StPfl zur Einhaltung der Verpflichtung gezwungen wird.

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