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Umgründung und Verlustvortragsübergang

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2010/88RWZ 2010, 361 Heft 12 v. 22.12.2010

Der Übergang vortragsfähiger Verluste auf eine übernehmende Körperschaft setzt voraus, dass das verlustverursachende Vermögen am Umgründungsstichtag (hier Verschmelzungsstichtag, § 4 Z 1 lit a UmgrStG) vorhanden ist.

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