Der Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Kriterien für Rechnungsabgrenzungsposten eine Bildung mangels Wesentlichkeit unterbleiben kann.
Beispiel und Frage
Die X-GmbH leistet regelmäßig einjährige Vorauszahlungen für diverse Versicherungen. Fraglich ist, ob für diese Vorauszahlungen eine aktive Rechnungsabgrenzung gebildet werden muss oder ob bei Unwesentlichkeit der fraglichen Beträge eine derartige Bilanzierung unterbleiben kann.