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Rechnungsabgrenzung und Wesentlichkeit

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrechtRomuald Bertl/Klaus HirschlerRWZ 2010/69RWZ 2010, 293 Heft 10 v. 25.10.2010

Der Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Kriterien für Rechnungsabgrenzungsposten eine Bildung mangels Wesentlichkeit unterbleiben kann.

Beispiel und Frage

Die X-GmbH leistet regelmäßig einjährige Vorauszahlungen für diverse Versicherungen. Fraglich ist, ob für diese Vorauszahlungen eine aktive Rechnungsabgrenzung gebildet werden muss oder ob bei Unwesentlichkeit der fraglichen Beträge eine derartige Bilanzierung unterbleiben kann.

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