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Zur Reichweite von § 84 Abs 4 Satz 3 AktG

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2009/73RWZ 2009, 263 Heft 9 v. 25.9.2009

Auf die Nichtigkeit einer Vereinbarung wegen eines Verstoßes gegen § 83 Abs 4 Satz 3 AktG kann sich nur die Aktiengesellschaft, nicht aber deren Vertragspartner berufen, weil die Bestimmung den Schutz des Gesellschaftsvermögens und der Aktionäre und Gläubiger der Gesellschaft bezweckt.

OGH 3. 6. 2009, 7 Ob 248/08h

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