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Umgründungssteuerrecht - Grundsatzfragen des Art III und IV UmgrStG am Prüfstand

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2009/52RWZ 2009, 175 Heft 6 v. 29.6.2009

1. a) Tatbestandliche Voraussetzung für die Geltung des Art IV UmgrStG ist nach § 23 Abs 1 UmgrStG die Vermögensübertragung "ausschließlich" gegen Gewährung von Gesellschafterrechten, was einen Verzicht auf die Gewährung von Gesellschafterrechten ausschließt.

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