Die Bilanzierung öffentlicher Förderungen ist in IAS 20 - Government Grants geregelt; die Bewertung niedrig verzinster Darlehen fällt hingegen in den Anwendungsbereich von IAS 39. Da gemäß IAS 20.37 der Vorteil aus der niedrigen Verzinsung geförderter Darlehen nicht zu berücksichtigen war, während nach IAS 39.43 finanzielle Verbindlichkeiten mit dem Fair Value zu erfassen sind, ergab sich ein Widerspruch. Mit dem Annual Improvement Projekt 2008 hat das IASB diese Inkonsistenz beseitigt und IAS 20 entsprechend geändert: ab 1. 1. 2009 sind öffentlich geförderte, niedrig verzinste Darlehen daher mit dem Fair Value zu erfassen, der Zinsvorteil wird als öffentliche Förderung nach IAS 20 bilanziert.