1. Allgemeines
Das Verlangen von Geschäftspartnern und Gläubigern, aber auch die Sicherung des Fortbestands bei Insolvenzgefahr oder bei Vorliegen der Vermutung eines Reorganisationsbedarfs nach URG eines zu einem Konzern gehörenden Unternehmens führen oftmals zur Abgabe von Erklärungen durch andere Konzernunternehmen oder einen Dritten, denen zufolge die erklärende Person (im Folgenden kurz "Patron") in mehr oder weniger verbindlicher Form Leistungen oder auch nur Bemühungen oder die Aufrechterhaltung eines bestehenden Zustands (wie etwa eine bestimmte Beteiligungshöhe) zusagt.